Grundpflege (SBG XI)

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. Diese sind z.B. das An- und Ausziehen der Kleidung, die tägliche Köperpflege, Hilfestellung bei den Mahlzeiten/Zubereitung der Mahlzeiten, Hilfe beim Aufsuchen der Waschräume sowie das Helfen beim Aufstehen oder zu Bett gehen.

Für all diese Leistungen wird ein Pflegegrad benötigt um die Kosten hierfür über die Pflegekasse abrechnen zu können.


Behandlungspflege (SGB V)

Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich medizinische Leistungen die durch einen Arzt über eine Verordnung delegiert/verordnet werden. Dies können z.B. Wundversorgungen, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen / Verbänden, die Gabe von Medikamenten, das Stellen einer Wochenmedikamentenbox oder eine Injektion sein.


Onkologische Pflege

Onkologische Pflege ist die Versorgung durch einen Port in Begleitung vom An- und Abhängen der parenteralen Ernährung, die Gabe von Flüssigkeit und Anhängen von Infusionen und Schmerpumpen.


Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Dies ist die Versorgung von Menschen mit schweren Erkrankungen, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist und es einer palliativen Versorgung bedarf. Hierbei steht nicht mehr die Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund, sondern der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität, Nähe, Zuwendung und die Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen.

  • Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich also an Menschen mit unheilbaren Erkrankungen oder austherapierten Krankheitsverläufen.
  • Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung nach § 37b SGB V in der jeweils geltenden Fassung (SAPV-RL).

Angehörigenarbeit

Ein wichtiger Aspekt unserer täglichen Arbeit ist die Einbeziehung der Verwandten, Freunde, Bekannten und Betreuer unserer Patienten. Im Rahmen der pflegerischen Versorgung werden diese von unserem Pflegedienst in gesundheitsfördernde und sichere Pflege- und Arbeitstechniken eingeführt und bei ihrer Umsetzung unterstützt.

In regelmäßigen Angehörigengesprächen wird über das gemeinsame Anliegen und über Probleme diskutiert. Frühere Lebensgewohnheiten und Bindungen sollen beibehalten werden, die Angehörigenarbeit sehen wir als eine Brücke zum früheren Leben. Wir sind offen für konstruktive Kritik. Unsere Pflegedienstleitung sowie der Bezugspfleger/-pflegerin stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung.

Im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung steht eine gute Kommunikation zwischen den Fachpflegern und den Angehörigen/Betreuern im Mittelpunkt. Hierbei ist es wichtig stets offene und ehrliche Gespräche über die Entwicklung der Erkrankung zu führen und die Angehörigen einzubeziehen.

Sprechen Sie uns einfach an.